Ohren auf im Straßenverkehr

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Mehr und mehr Motorradfahrer nutzen moderne Kommunikationssysteme in ihren Helmen. So lange es nur um die Sprachkommunikation mit der Sozia geht, ist das auch in Ordnung. Doch die aktuellen Geräte können viel mehr. Sie sind eine zentrale Kommunikationszentrale, verbunden mit allerlei mitgeführten Gerätschaften. Im schlimmsten Falle wummern AC/DC ihr legendäres Highway To Hell aufs Trommelfell, quatscht die Navi-Stimme zart, aber bestimmt Richtungsbefehle dazwischen, kann ein Telefonat mittels Sprachbefehl angenommen werden und wirft das integrierte RDS-Radio aktuelle Verkehrsmitteilungen ein.

Das ist eindeutig zu viel des vermeintlich Guten. Schon Autofahrer sind durch diese akustische Dauerbefeuerung stark abgelenkt. Das zeigen auch die auf mangelnde Aufmerksamkeit zurückzuführenden Unfälle, wie es vom Verband der Versicherer heißt. Am Motorrad hat so viel Ablenkung erst recht nichts zu suchen, sind die Konzentrationsanforderungen auf dem Zweirad doch ungleich höher, als in den ungeliebten Bürgerkäfigen.

Kann entscheidende Meter kosten

Wie sehr also lenken akustische Einflüsse von der Konzentration auf den Straßenverkehr ab? Untersuchungen haben ergeben, dass sogar mit mäßiger Lautstärke per Kopfhörer gehörte Musik die Reaktionszeit im Straßenverkehr verlangsamt. Genauso können spannende Hörbücher vom Fahrgeschehen ablenken, so dass das Reaktionsvermögen in kritischen Situationen verringert ist. Das alles kann entscheidende Meter kosten. Wer also sicher gehen will, verzichtet im Straßenverkehr vor allem auf Kopfhörer und damit auf unnötige Ablenkung.

Offen in den Helm eingebaute Lautsprecher sind gesetzeskonform. Aber sind Kopfhörer überhaupt erlaubt? Ein Blick in die Straßenverkehrsordnung ergibt: Ausdrücklich verboten ist das Fahren mit Kopfhörern oder Ohrstöpseln nicht. Zudem sind Headsets eine erlaubte Möglichkeit, während der Fahrt auch ohne Freisprechanlage zu telefonieren. Vorausgesetzt, das Smartphone wird dazu nicht in der Hand gehalten, was am Motorrad zum Glück nicht möglich ist. Allerdings heißt es in § 23 (1) StVO: “Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch Geräte beeinträchtigt werden.” Im Klartext: Sobald das Gehör durch die Nutzung von Geräten beeinträchtigt wird, ist diese Nutzung verboten. Das gilt auch für aktuelle Helm-Kommunikation, egal, ob über Lautsprecher, Kopfhörer oder Ohrstöpsel.

schild-kommunikation-webNun ist dieser Gesetzestext – wie so viele – weit auslegbar. Aber vielleicht sollte jeder Nutzer moderner Helmkommunikation einmal selbst überprüfen, wie sehr ihn akustisches Bombardement vom eigentlichen Verkehrsgeschehen ablenkt.

Dreh- und Angelpunkt ist dabei die Lautstärke. “Musik, die so laut ist, dass der Verkehrsteilnehmer Martinshorn, Sirene oder Hupsignale nicht mehr wahrnehmen kann, ist eindeutig zu laut”, erklärt Torsten Sauer, Leiter Produktmanagement Kfz bei der HDI Versicherung. Bei einer Polizeikontrolle kann deshalb zu lautes Musikhören mit einem Bußgeld geahndet werden. Und wird ein Freund lauter Musik in einen Unfall verwickelt, kann es wirklich teuer werden. Denn unter anderem kann dadurch auch der Versicherungsschutz betroffen sein.

Unsere Erfahrungen nach vielen tausend Kilometern mit unterschiedlichen Kommunikationssystemen haben jedenfalls längst dazu geführt, dass wir diese Systeme ausschließlich als Gegensprechanlage nutzen. Das Telefon bleibt offline, Musik ist tabu und selbst Navi-Ansagen haben wir ausgeblendet. Uns genügt ein kurzer Blick aufs Display, um die Richtung zu erkennen. Einzig auf die akustische Verbindung zum Passagier mögen wir nicht verzichten – auf alles andere nur zu gerne. Denn beim Motorradfahren möchten wir uns durch nichts ablenken lassen – auch nicht durch AC/DC…

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