Mehr Einsteiger-Fahrspaß

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Seit dem 19. Januar 2013 sind die Neuregelungen zum Motorradführerschein EU-weit in Kraft. Dabei hatten die einzelnen Mitgliedsländer noch gewisse Gestaltungsspielräume, die in Deutschland auch teilweise genutzt wurden. Wichtigste Neuerung ist sicherlich die Anhebung der Leistungsgrenze in der neuen Einstiegsklasse A2 auf 35 kW/48 PS, die nun bereits ab 18 Jahren zur Verfügung stehen. Nach der Neuregelung gibt es ab sofort vier Klassen für motorisierte Zweiräder:

  • AM: Kleinkrafträder (16 Jahre) max. 50 cm³ und max. 45 km/h oder Elektroantrieb mit max. 4 kW
  • A1: Leichtkrafträder (16 Jahre) max. 125 cm³, max. 11kW (15 PS) und Verhältnis Leistung zu Gewicht max. 0,1 kW/kg oder Dreiräder bis zu 15 kW
  • A2: Stufenklasse (18 Jahre) max. 35 kW (48 PS), Verhältnis Leistung zu Gewicht max. 0,2 kW/kg
  • A: Offene Klasse (ab 20 Jahre bei A2 oder ab 24 Jahre bei Direkteinstieg), offene Dreiräder (ab 21 Jahre).

fuehrerschein-logoBeim ersten Führerschein A1 oder A2 muss sowohl eine theoretische als auch eine praktische Ausbildung mit anschließender Prüfung erfolgen. Für den nächsten Aufstieg ist dann nur noch eine zeitlich reduzierte praktische Prüfung vorgeschrieben. Die Dauer der Prüfung beträgt in diesen Fällen 40 Minuten. Es besteht hierbei keine Ausbildungspflicht seitens der Fahrschulen, dementsprechend muss auch keine Ausbildungsbescheinigung zur praktischen Prüfung vorgelegt werden. Direkteinsteiger in die offene Klasse hingegen müssen zum einen mindestens 24 Jahre alt sein, zum anderen die volle theoretische und praktische Ausbildung durchlaufen.

Die neue Stufenklasse A2 steht gegen verkürzte praktische Prüfung nach wie vor auch den Einsteigern offen, die vor dem 01.04.1980 einen PKW-Führerschein oder die Klasse 4 erworben haben. Die ursprüngliche europäische Forderung, das Krafträder der Stufenklasse A2 nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet werden dürfen (also alle Motorräder mit über 70 kW/96 PS Leistung), wurde von Deutschland nicht umgesetzt. Damit dürfen alle Motorräder, egal welcher Leistung, in Deutschland für die neue Klasse A2 gedrosselt werden – solange das Verhältnis von Leistung zu Gewicht im gesetzlich vorgegebenen Rahmen bleibt. Motorräder mit 35 kW/48 PS müssen also mindestens ein Gewicht von 175 Kilo aufweisen. Die möglichen gedrosselten Dickschiffe, etwa Reisenduros oder Tourer, überschreiten diesen Wert sicher bei weitem.

Sämtliche Regelungen zur neuen EU-Führerscheinrichtlinie hat der IVM Industrieverband Motorrad auf einer Website oder als PDF (hier zum Download) übersichtlich zusammengefasst. Die Branche verspricht sich vor allem durch die Klasse A2 einen deutlichen Schub, da die Leistungserweiterung auf 35 kW/48 PS schon Einsteigern ermöglicht, den ganzen Spaß des Motorradfahrens zu entdecken und zu erleben.

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