Motorradlärm: Tirol sperrt laute Motorräder aus

Motorrad-Fahrverbote in Tirol

Nach einem Beschluss der Landesregierung des österreichischen Bundeslandes Tirol gelten ab 10. Juni und bis zum 31. Oktober 2020 auf ausgewählten Strecken im Bezirk Reutte Fahrverbote für Motorräder mit einem Standgeräusch von über 95 dB. Der Vorstoß basiert auf den Ergebnissen einer Studie zu Lärmbelästigung an Schwerpunktstrecken, die das Land Tirol 2019 durchgeführt hat. Auf einigen besonders beliebten Strecken stellen Motorräder zu manchen Zeiten – vor allem am Wochenende – bis zu 70 Prozent des Verkehrsaufkommens und sind für einen Großteil der Lärmbelästigung an diesen neuralgischen Punkten verantwortlich.

Motorradfahrverbote Tirol
Karte der Fahrverbote. Zur Vergrößerung anklicken.

Als Standgeräusch gilt der in der Zulassungsbescheinigung (U1) eingetragene Wert. Überschreitet dieser den Grenzwert von 95 dB, dürfen solche Maschinen diverse Strecken nicht befahren. Dabei ist es egal, ob es sich um Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr handelt, es sind also nicht nur Besucher betroffen. Der angegebene Grenzwert liegt dabei deutlich über den Vorschriften für Euro-4-Motorräder, da allerdings im Fahrbetrieb. Dennoch richten sich die Maßnahmen vor allem gegen manipulierte Fahrzeuge, wenn auch nach einer Schätzung etwa fünf bis zehn Prozent aller regulären Motorräder betroffen sind. Kawasakis aktuelle Z900 (97 dB) fällt ebenso durchs Raster wie einige KTM-Modelle oder auch die Ducati Multistrada (100 dB).

Zunächst gelten die Fahrverbote für folgende Abschnitte in jeweils beiden Fahrtrichtungen:
• B 198 Lechtalstraße von Steeg (Landesgrenze Vorarlberg) bis Weißenbach am Lech
• B 199 Tannheimerstraße von Weißenbach am Lech bis Schattwald (Staatsgrenze Deutschland)
• L 21 Berwang-Namloser Straße von Bichlbach bis Stanzach
• L 266 Bschlaber Straße von Elmen bis Pfafflar
• L 72 Hahntennjochstraße von Pfafflar bis Imst (Passhöhe)
• L 246 Hahntennjochstraße von Imst (Passhöhe) bis Imst Kreuzung Vogelhändlerweg

Fahrverbote werden überwacht

Neben dem beliebten Hahntennjoch sind auch noch der Namlos-Pass sowie der Gaicht-Pass in dieser Regelung einbezogen. Im Verlauf der Saison können je nach Lage weitere Strecken hinzukommen, sollte sich ein Anlass ergeben. Darüber informiert aktuell eine Webseite. Die Ordnungskräfte werden die Fahrverbote überwachen und bei Zuwiderhandlungen Strafen um 220 Euro verhängen. Die für den Anreiseverkehr wichtige Transitstrecke über den Fernpass unterliegt derzeit noch keinen Einschränkungen.


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